Hygienekonzept LiZ Freiburg


Vereinsräume SJD – Die Falken Freiburg // Linkes Zentrum adelante


Stand: 12.12.2021

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Liebe Freundinnen, Genossinnen und Falken,
die Regelungen, welche die Ausbreitung der COVID-19 Viren eindämmen sollen,
wurden bzw. werden nach und nach gelockert. Trotzdem ist die Gefahr noch nicht
gebannt. Mit der Entscheidung, Vereinsräume wieder zu öffnen, ist es nun möglich,
die Räumlichkeiten des adelante wieder zu benutzen. Für die Benutzung muss ein
Hygienekonzept den Betrieb innerhalb der Vereinsarbeit regeln.
Es ist erforderlich, dass wir uns alle an die unten aufgeführten Hinweise halten und
so möglichst allen Auflagen und Regelungen gerecht werden.
Für den Fall der Fälle könnt ihr uns unter meldung-liz@riseup.net kontaktieren.

  1. Allgemeine Kontaktbeschränkung und Hygienemaßnahmen
    ● Es gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln und geltende
    Kontaktbeschränkung
    ● In den Räumlichkeiten des linken Zentrums gilt 2G+ (Genesen/Geimpft mit
    zusätzlichem Schnelltest oder PCR-Test)
    ● Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
    ● Niesen/Husten in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) oder in Einmaltaschentücher,
    die anschließend sofort entsorgt werden.
    ● Ein Abstand von 1,5 Metern ist bei der Bestuhlung, zwischen Stühlen
    unterschiedlicher Tische oder zwischen Stehtischen zu wahren. Der Mindestabstand
    von 1,5 Metern der TeilnehmerInnen kann an Tischen unterschritten werden, sofern
    diese Personen nicht von der geltenden Kontaktbeschränkung erfasst sind. Auf eine
    möglichst großzügige Bestuhlung ist zu achten. Den TeilnehmerInnen wird eine feste
    Sitzordnung zugeschrieben.
    Die TeilnehmerInnen müssen eine medizinische Mund-Nase Bedeckung tragen. So
    auch beim Betreten, während Pausen und am Ende der Veranstaltung.
    ● Angebote im Außenbereich sind zu bevorzugen.
    ● Die Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen wird durch die
    verantwortliche Person gewährleistet, auch in Pausen, vor Beginn und am Ende der
    Veranstaltung.
  2. Organisation der Angebote
    ● Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort zu
    benennen.
    ● Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des
    Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
    ● Kontaktdaten der Teilnehmernnen sind bei jeder Veranstaltung von einer verantwortlichen Person zu erfassen. Diese werden für vier Wochen aufbewahrt und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Die Teilnehmernnen sind darüber zu informieren (Siehe Informationsblatt
    Anwesenheitsliste).
    ● Ansammlungen im Außenbereich außerhalb des Angebots sind zu vermeiden.
  3. Räumlichkeiten
    ● Die Räumlichkeiten sind mit dem notwendigen Material ausgestattet:
    o Markierungen, Hinweisschilder, Festlegung von Verkehrswegen
    o Eingangsbereich: Möglichkeit für Handhygiene ( Händedesinfektionsmittel)
    ● Die Handkontaktoberflächen der Einrichtungen werden einmal täglich gründlich mit
    einem fettlösenden Reinigungsmittel gereinigt. Kommen mehrere Gruppen im Laufe
    des Tages mit den Handkontaktoberflächen in Berührung, sind diese mindestens
    einmal täglich und nach Benutzung gründlich zu reinigen. Material/Möbel (Sofas,
    Tische, Werkzeuge etc.) werden täglich gereinigt.
    ● Während eines Angebotes in den Räumen, ist auf eine gute Durchlüftung zu
    achten. Fenster in der Küche und Fenster der Eingangstüre, wenn möglich
    Eingangstüre, sollten geöffnet werden
    ● Toilettenräume sind mit Flüssigseifenspendern und Einmalhandtüchern
    ausgestattet und werden täglich bzw. nach jeden Angebot gereinigt.
    ● Die Personenzahlen sind der Tabelle hinter der Theke zu entnehmen. Diese
    richten sich nach dem aktuellen Inzidenzwert. (Bsp. 10-35 → 36 Personen
    Innenbereich)
  4. Personenbezogene Einzelmaßnahmen
    ● TeilnehmerInnen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, erhöhte Temperatur
    oder die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand,
    wenn seit dem letzten
    Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen ist der Zugang zu verwehren.
    ● Nach der Benutzung der Toilettenanlagen ist eine Desinfektion der Hände
    vorzusehen.
    ● Allgemein gilt regelmäßiges Händewaschen. Seife, Desinfektionsmittel und
    Einwegtücher stehen dafür zur Verfügung.
    Linkes Zentrum adelante
    Freiburg, den 12.12.2021